Ihre Anwälte für Dienstwohnungsrecht
Wir sind bundesweit die einzige Kanzlei, die nahezu ihre gesamte Tätigkeit auf den Bereich des Rechts der Dienstwohnungen fokussiert hat.
Ihre Anwälte für Dienstwohnungsrecht
Wir sind bundesweit die einzige Kanzlei, die nahezu ihre gesamte Tätigkeit auf den Bereich des Rechts der Dienstwohnungen fokussiert hat.
Hierzu kam es, als wir 1998 von einer evangelischen Landeskirche damit mandatiert wurden, gegen einen Haftungsbescheid in Millionenhöhe vorzugehen, der im Zuge einer Lohnsteuer-Außenprüfung wegen Beanstandungen der steuerlichen Behandlung der Pfarrdienstwohnungen ergangenen war. Dank unserer forensischen Tätigkeit mussten die Steuerprüfer der Finanzverwaltung einsehen, dass der von ihnen erlassene Haftungsbescheid rechtswidrig war und infolgedessen zurückgenommen werden musste.
Seitdem sind mehr als 25 Jahre vergangen, in denen unsere Kanzlei in mehreren tausenden Fällen mit den vielfältigen Fragen des Dienstwohnungsrechts betraut worden ist. Mittlerweile kümmern sich zwei Rechtsanwälte und eine Rechtsanwältin um die hoch komplexe Materie und beraten als Spezialisten Arbeitgeber wie Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der steuerlichen und rechtlichen Behandlung der arbeitgeberseitigen Wohnungsüberlassung (Dienstwohnung, Mitarbeiterwohnung, Werkdienstwohnung und Werkmietwohnung).
Sei es konsensual in abgestimmten Verfahren mit der Finanzverwaltung oder, wo dies nicht möglich ist, auch forensisch
- optimieren wir die steuerlichen Aspekte wie die Höhe des steuerpflichtigen geldwerten Vorteils bzw. Sachbezugs,
- bieten wir laufendes Mietwertwert-Management,
- betreiben wir steuerliches Risikomanagement und Risikoprävention in Bezug auf spätere Lohnsteuer-Außenprüfungen,
- begleiten und betreuen wir Lohnsteuer-Außenprüfungen,
- leisten wir Abwehr- bzw. Durchsetzungsberatung bei problematischen Entwicklungen wie z.B. ungerechtfertigten oder zweifelhaften Steuernachforderungen oder der Inanspruchnahmen durch Haftungsbescheide.
Sofern Sie mit Dienstwohnungen zu tun haben, zahlt sich eine professionelle Beratung durch uns regelmäßig aus. Wir beraten und unterstützen Sie gerne, völlig unabhängig davon, ob es sich um eine einzelne Dienstwohnung handelt, in der Sie persönlich mit Ihrer Familie wohnen, oder ob Ihr Unternehmen bzw. Körperschaft über einen großen Dienstwohnungsbestand verfügt. Allein für unseren vom Dienstwohnungsbestand größten Auftraggeber betreuen wir derzeit mehr als 2.000 Dienstwohnungen.“
Unsere Anwälte beim Thema Dienstwohnungsrecht:
Erhard Gütter Rechtsanwalt und Steuerberater
E-Mail: erhard.guetter@gmdp.deJürgen Dirsus
Rechtsanwalt
E-Mail: juergen.dirsus@gmdp.de